AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen / Liefer- und Zahlungsbedingungen

der

ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH

1. Allgemeines
1.1.
Die nachfolgenden AGB gelten nur gegenüber Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Juristische Personen öffent¬lichen Rechts sind alle Behörden, Körperschaften und sonstige Verwaltungseinrichtungen des Bundes, der Länder sowie der Bezirke / Kommunen der BRD.
1.2.
Diesen AGB widersprechende Bedingungen von Kunden, Lieferanten etc. finden auf die mit diesen getätigten Rechtsgeschäfte keine Anwendung. Abweichenden Bedingungen wird hiermit zugleich ausdrücklich mit Hinweis auf Ziffer 1.1. dieser AGB widersprochen.
1.3.
Soweit im Einzelfall von den in diesen AGB geregelten Rechten kein Gebrauch gemacht wird, ist damit kein Verzicht auf diese Rechte für die Zukunft verbunden.

2. Vertragsschluss
2.1.
Sämtliche Angebote der ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH sind freibleibend.  
2.2.
Der Vertrag kommt zustande durch Bestellung durch den Kunden / Käufer und schriftliche Auftragsbestätigung seitens der ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH bzw. der durch die Lieferung der Ware. Die Bestellung kann per Fernkommunikationsmittel im Sinne von § 312 b BGB oder Bestellung in Schriftform und die Annahme durch den Lieferanten per Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312 b BGB oder durch schriftliche Bestätigung erfolgen.
2.3.
Vertragsgegenstände sind ausschließlich die Produkte der ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH mit deren Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der von der ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH abgegebenen Produktbeschreibung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmalen oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung der ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH.
2.4.
Zahlungsverzüge treten ohne Mahnung ein nach Ablauf von 30 Tagen ab Zugang der Rech¬nung. Vorbehaltlich weitergehender Ansprüche ist die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH berechtigt, für jede Mahnung eine Kostenpauschale in Höhe von 5,00 Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
2.5.  
Die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH ist berechtigt, Verzugszinsen von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

3. Preise und Zahlung
3.1.
Der Kauf und die Lieferung der Produkte erfolgt ausschließlich gemäß den vereinbarten Preisen ab Lager zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Eine darüber hinausgehende Vergütung für die Verpackung entfällt, soweit es sich um Glas oder einfache Kartonverpackung handelt. Für die Preisstel¬lung der Waren sind jeweils die durch die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH ermittelten Mengen maßgebend.
3.2.
Zahlungen durch den Kunden / Käufer sind unverzüglich an die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH zu leisten. Sämtliche Nebenkosten aus dem Zahlungsverkehr (Annahme von Schecks und Wechseln) gehen zu Lasten des Käufers / Kunden. Zahlungen gelten nur dann als abgeschlossen, wenn der Zahlungseingang durch die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH festgestellt ist und die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH über den Gegenwert mit Wertstellung auf dem Bankkonto vorbehaltlos verfügen kann.
3.3.
Die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH ist berechtigt, Preise für einzelne Produkte zu ändern, wenn die für den vereinbarten Preis maßgeblichen Konditionen sich nachträglich geändert, bzw. nachweislich erhöht haben. Eine entsprechende Erhöhung wird die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH den Kunden / Vertragspartnern schnellstmöglich anzeigen. Sofern die Preiserhöhung zu einer Überschreitung des vereinbarten Preises bei der Bestellung jeweils von mehr als 10 % führt, sind sowohl die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH, als auch die Kunden / Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden / Vertragspartners, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
3.4.
Sofern Umstände bekannt werden, welche an der Bonität bzw. Kreditwürdigkeit des Kunden / Käufers ernsthafte Zweifel begründen, ist die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH berechtigt, sämtliche Forderungen aus der Vertragsbeziehung fällig zu stellen, sowie für noch offen stehende Lieferungen aus der Geschäftsverbindung Vorauszahlungen oder die Gestellung einer entsprechenden Sicherheit zu verlangen. Gewährte und zugesagte Rabattierungen oder sonstige Nachlässe entfallen in diesem Zusammenhang. Ernsthafte Zweifel an der Kreditwürdigkeit bzw. Bonität des Käufers / Kunden liegen in der Regel vor, wenn
•    dieser mit mindestens 20 % der fakturierten Beträge mehr als sechs Wochen in Verzug geraten ist;
•    Lastschriften aufgrund erteilter Einzugsermächtigungen zurückgebucht werden;
•    Schecks oder Wechsel nicht eingelöst werden können;
•    beim Käufer bzw. Kunden fruchtlosen Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt worden sind.  
Sofern der Kunde / Käufer nicht innerhalb einer von der ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH gesetzten Nachfrist sämtliche fälligen Forderungen ausgleicht, ist die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Die Berechtigung, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt. Dem Kunden / Käufer ist es in diesem Falle untersagt, die bereits erhaltene Ware weiter zu veräußern.

4. Lieferung, Lieferfristen
4.1
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich durch die Bereitstellung der Ware ab Lager, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
4.2.
Lieferfristen oder Liefertermine sind unverbindlich. Andernfalls besteht ein Anspruch auf Lieferung bis spätestens zu dem vereinbarten Termin. In Annahmeverzug gerät die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH erst durch eine schriftliche Mahnung des Kunden / Käufers unter Setzung einer angemessenen Frist. Andere Rechte des Käufers / Kunden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Nichteinhaltung der vereinbarten Frist durch die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurde.
4.3.
Teillieferungen sind zulässig. Teillieferungen sind insbesondere zulässig im Falle fehlender Lagerkapazitäten. Sind bei einer Bestellung des Kunden / Käufers die Lagerkapazitäten nicht ausreichend, so gilt eine Lieferung einer geringeren Warenmenge / Stückzahl zu den verein¬barten Konditionen automatisch als vereinbart, sofern die Warenmenge / Stückzahl wenigstens 75 % der ursprünglich vereinbarten Warenmenge / Stückzahl erreicht.
4.4.
Im Falle der Unzumutbarkeit der Lieferung verlängert sich die Lieferfrist im angemessenen Verhältnis. Fälle der Unzumutbarkeit liegen vor bei Arbeitskämpfen, z.B. Streik und Aussper¬rung sowie im Falle höherer Gewalt und sonstiger, durch die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH unverschuldeter Umstände, soweit diese Umstände die Fertigstellung und / oder Ablieferung der Ware beeinflussen. Dies gilt auch im Verhältnis zu allen weiteren Vertragspartnern, auch im Falle eines bereits bestehenden Verzuges.
4.5.
Der Kunde / Käufer kann vom Vertrag im Falle des Lieferverzuges nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nur zurücktreten, wenn die verzögerte Lieferung dem Kunden / Käufer unzumutbar ist und die Verzögerung der Lieferung auf Vorsatz oder grober Fahrläs¬sigkeit beruht. Der Käufer / Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, sich auf Verlangen des Lieferanten innerhalb einer angemessenen Frist zu äußern, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt.
4.6.
Die Auswahl der Verpackung, Versandart und dem Versandweg erfolgt nach pflichtgemäßen Ermessen durch die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH.
4.7.
Sofern im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH oder deren Erfüllungsgehilfen eine Haftung in allen denkbaren Fällen aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen sein sollte, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5. Gefahrtragung
5.1.
Die Auslieferung der Waren erfolgt durch ein von der ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH beauftragtes Transportunternehmen. Die Gefahr, Verschlechterung oder der zufällige Untergang bzw. Verlust der Waren geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder das beauftragte, den Transport ausführende Unternehmen (auch eigene Mitarbeiter) auf den Käufer über und zwar unabhängig von der Frage, ob Teillieferungen erfolgen oder weitere Leistungen, wie die Versandkosten, übernommen wurden. Rücklieferungen erfolgen auf Rechnung des Käufers / Kunden.
5.2.
Die Gefahr geht auch auf den Kunden / Käufer über, wenn sich der Versand infolge von Umständen verzögert, die der Kunde / Käufer zu vertreten hat.
5.3.
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden / Käufers an einen Dritten versandt, so gehen die Transportrisiken, wie auch das Risiko der termingerechten Belieferung auch dann auf den Kunden / Käufer über.
5.4.
Der Abschluss einer Versicherung, insbesondere einer Transportversicherung, ist Sache des Kunden / Käufers. Eine Versicherung der Sendung gegen Transport- oder sonstige Schäden durch die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH erfolgt nur, sofern der Kunde / Käufer dies schriftlich beauftragt und die Kostenübernahme hierfür zusichert.

6. Eigentum, verlängerter Eigentumsvorbehalt
6.1.
Der Kunde / Käufer wird erst Eigentümer der zu liefernden Waren mit der vollständigen Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der bestehenden Geschäftsbeziehung.
6.2.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung gemäß Ziffer 3 sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden / Käufer im Eigentum der Zinnaer Klosterspirituosen GmbH (Vorbehaltsware).
6.3.
Der Kunde / Käufer ist berechtigt, über die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Der Kunde / Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbe¬haltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Dem Kunden / Käufer ist es verboten, über die Vorbehaltsware in sonstiger Weise zu verfügen, insbesondere diese zur Sicherung zu übereignen oder zu verpfänden. Maßnahmen Dritter, die die Vorbehaltsware betreffen, sind der ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH vom Kunden / Käufer unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde / Käufer ist verpflichtet, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die zur Wahrung der Rechte der ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH erforderlich und geboten sind.
6.4
Forderungen des Kunden / Käufers aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gelten zur Sicherheit bereits jetzt als an die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH abgetreten. Sofern die abgetretene Forderung gegen den Erwerber der Vorbehaltsware in eine laufende Rechnung aufgenommen wurde, so bezieht sich die Abtretung auch auf die Ansprüche aus dem Kontokorrent. Der Kunde / Käufer ist zur Einziehung von Forderungen nur solange berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen der ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH gegenüber nachkommt, es sei denn, dass der Kunde / Käufer oder ein Dritter einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt hat, oder wenn der Kunde / Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH nicht nachkommt
6.5.
Die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Fälligkeit die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren zu lagern, als fremdes Eigentum zu kennzeichnen und sich jeder Verfügung zu enthalten. In seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware hat er auf Verlangen sofort auszusondern. Der Kunde / Käufer ist ferner verpflichtet, eine Pfändung in die Vorbehaltsware, jede andere Beeinträchtigung der Vorbehaltsware und/oder sonstiger Forderungsrechte der ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH sofort schriftlich oder textlich anzuzeigen.
6.6.
Die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH ist berechtigt, Vorbehaltsware bei Zahlungsverzug des Vertragspartners freihändig und ohne vorherige Androhung vom Verkauf oder Versteigerung zu verwerten.
6.7.
Die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH ist ferner berechtigt, jederzeit vom Kunden / Käufer Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware zu verlangen, zum Zwecke der Kontrolle dieser Angaben jederzeit die Betriebsräume des Kunden / Käufers zu besichtigen und die Geschäftsbücher des Kunden / Käufers einzusehen. Der Kunde / Käufer gestattet in diesem Zusammenhang schon jetzt unwiderruflich den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen.
6.8.
Im Falle des Rücktritts vom Vertrag und dem Herausgabeverlangen der Vorbehaltsware hat der Kunde / Käufer die Kosten der Abholung und der Verwertung der Vorbehaltsware vollumfänglich zu ersetzen. Er hat über das noch vorhandene Vorbehaltseigentum und über die Drittschuldner der an die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH abgetretenen Forderungen detailliert Auskunft zu erteilen.

7. Leergut und Pfand
7.1.
Der Kunde / Käufer erwirbt am Leergut und Pfand kein Eigentum. Dies gilt auch bei Hinterle¬gung von Barpfand. Dem Kunden / Käufer wird das zur Wiederverwertung bestimmte Leergut sowie Lade- und Verpackungsmaterial, insbesondere Kästen, Flaschen, Fässer, Container und Paletten, nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Der Käufer ist verpflichtet, das Leergut unverzüglich, spätestens drei Monate nach Auslieferung, wieder zurück zu geben. Leergut, welches nicht dem gelieferten Leergut entspricht, insbesondere das, das durch beispielsweise Einbrand oder Einprägung nachträglich gesondert gekennzeichnet wurde oder welches mit dem gelieferten Leergut nicht in Form, Farbe oder Größe bzw. Flaschenrundung übereinstimmt oder welches beschädigt oder stark verschmutzt ist, wird dem Kunden / Käufer abholbereit zur Verfügung gestellt. Der Kunde / Käufer muss dieses Leergut unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen, nach Zugang einer entsprechenden Nachricht abholen. Andernfalls ist die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH berechtigt, hierüber ersatzlos zu verfügen. Das in den Verkehr gebrachte und zurückgenommne Leergut wird nach Leergutarten getrennt und hierüber ein entsprechendes Leergut- und Pfandkonto geführt. Ist aus diesem Leergut- und Pfandkonto ersichtlich, dass die Rückgaben in einer Leergutart höher sind, als die Lieferungen, ist die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH berechtigt, die Übernahme weiteren Leerguts dieser Leergutart gegen Pfanderstattung zu verweigern. Das insoweit überzählige Leergut wird dem Käufer zur Verfügung gestellt. Holt dieser dieses Leergut nicht in einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Abholaufforderung ab, ist die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH berechtigt, hierüber ersatzlos zu verfügen.
7.2.
Der Kunde / Käufer ist verpflichtet, zur Sicherung des Eigentums am Leergut und des Anspruchs auf Rückgabe ein Barpfand in der marktüblichen Höhe zu leisten. Der entsprechende Pfandbeitrag wird mit der Lieferung berechnet und ist zuzüglich der gesetz¬lichen Umsatzsteuer in der jeweiligen Höhe zu zahlen. Bei gleichzeitiger Rückgabe von Mehrwegverpackungen kann mit dem Kunden / Käufer vereinbart werden, dass unter Beachtung der steuerrechtlichen Gesetzeslage die Berechnung der gesetzlichen Umsatz¬steuer für das Barpfand nur für die Differenz zwischen den neu gelieferten und den zurück¬gegebenen Mehrwegverpackungen zu erstatten ist. Diesbezüglich ist der entsprechende Barpfandwert zu berücksichtigen. Ein Pfand auf Fässer und Container wird derzeit nicht erhoben. Jede, dem Verwendungszweck zuwider laufende Verfügung über das Leergut, insbesondere seiner Verpfändung sowie jede zweckwidrige und missbräuchliche Nutzung wird dem Kunden / Käufer untersagt und berechtigt zur Geltendmachung von Schaden¬ersatzansprüchen. Gibt der Kunde / Käufer Pfandleergut bzw. Paletten nicht zurück, ist er verpflichtet, den jeweiligen Wiederbeschaffungswert in Anrechnung des geleisteten Pfandes zu ersetzen. Ist dem Käufer die Rückgabe von Fässern und Containern in der vereinbarten Anzahl unmöglich, ist er verpflichtet, in diesem Fall den Wiederbeschaffungswert für neu hergestellte Fässer bzw. Container zu ersetzen.


8. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
8.1.
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden / Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH anerkannt wurden.
8.2.
Der Kunde / Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenan¬spruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser Gegenanspruch entweder rechtskräftig festgestellt oder durch die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH anerkannt wurde.

9. Rechte des Kunden / Käufers bei Mängeln
9.1.
Der Kunde / Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualität und Mengenab¬weichungen zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Mängelanzeige muss spätestens innerhalb von einer Woche schriftlich erfolgen. Andernfalls ist der Kunde / Käufer mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Bei Anlieferungen sind in Gegenwart des Spediteurs die Waren unverzüglich auf Vollzähligkeit und Beschädigungen hin zu überprüfen. Bei Mengenabweichungen oder feststellbaren Beschädigungen ist der Kunde / Käufer verpflichtet, sich die Fehlmengen bzw. feststellbaren Beschädigungen vom Spediteur bescheinigen zu lassen. In diesem Fall muss der Vorbehalt von Ersatzansprüchen auf dem Lieferschein vermerkt werden. Andernfalls ist der Kunde / Käufer mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind vom Kunden / Käufer binnen einer Frist von einer Woche nach deren Entdeckung anzuzeigen. Den Kunden / Käufer trifft in diesem Fall die Beweislast für sämtliche Voraussetzungen des Gewährleistungsanspruchs. Reklamationen über Mengenabweichungen und/oder Beschädi¬gungen können außerhalb des bezeichneten Zeitpunktes nicht mehr geltend gemacht werden.
9.2.
Im Falle berechtigter Mängelrügen wird die Nacherfüllung nach eigener Wahl durchgeführt. Insoweit ist die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder zur kostenlosen Ersatzliefe¬rung verpflichtet. Bei Verletzung einer entsprechenden Nacherfüllungspflicht ist der Kunde / Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind nach Maßgabe dieser Klausel ausgeschlossen.
9.3.
Ansprüche des Kunden / Käufers wegen Mängeln an den gelieferten Waren verjähren innerhalb eines Jahres ab Übergabe, einschließlich der Ansprüche auf Schadenersatz und Aufwendungsersatz, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt und die gesetzliche Rechtslage (§ 479 BGB) etwas anderes vorschreibt. Irrtümer hinsichtlich Produktbe¬schreibungen, Maßangaben und Preisen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
9.4.
Die Ausschlussregeln dieser Ziffer gelten nicht für die Verjährung von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie von Ansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und für die Verjährung von Ansprüchen aufgrund vorsätzlichen pflichtwidri¬gen Verhaltens.

10. Haftung
10.1.
In allen Fällen, in denen die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH im geschäftlichen Rechtsverkehr gegenüber dem Kunden / Käufer aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schaden- bzw. Aufwendungsersatz verpflichtet ist, tritt eine Haftung nur ein, soweit der ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH, den leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden bis zur Höhe der Auftragssumme beschränkt.
10.2.
Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter wird ausgeschlossen, es sei denn, der ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
10.3.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten im Übrigen auch für Schäden, die im Rahmen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern der ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH oder beauftragten Dritten verursacht worden sind.
10.4.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes vorliegt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen sind bei Ansprüchen aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ebenfalls ausgeschlossen.
10.5.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

11. Garantie
11.1.
Garantien für die Beschaffenheit bzw. Haltbarkeit der Ware bedürfen der Schriftform. Eine vertragsgemäße Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangabe in Merkblättern, Leistungsbe¬schreibungen und Prospekten stellen keine solche Garantie dar. Dies gilt auch für Waren¬proben.
11.2.
Sofern der gelieferten Ware eine garantierte Eigenschaft fehlt, beschränkt sich die Haftung nur auf solche Schäden, deren Ausbleiben Gegenstand der Garantie war.

12. Sonstige Pflichten des Kunden / Käufers
12.1.
Der Kunde / Käufer ist verpflichtet, für eine angemessene und ordnungsgemäße Lagerung und Beförderung der Waren zu sorgen (insbesondere frostsicher, kühl- sonnen- und lichtge¬schützt). Der Kunde / Käufer ist für einen raschen Umschlag der Waren unter Berücksichti¬gung der Daten für die Mindesthaltbarkeit verpflichtet.

13. Auslandslieferungen / Force-Majeur-Klausel
13.1.
Jede Partei ist berechtigt, die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten insoweit einzustellen, wie diese Erfüllung durch die folgenden Umstände unmöglich gemacht oder unangemessen erschwert wird:
Arbeitskonflikte und alle vom Parteiwillen unabhängigen Umstände, wie Brand, kriegerische Auseinandersetzungen, Krieg, allgemeine Mobilmachung, Aufstand, Requisition, Beschlag¬nahme, Embargo, Einschränkungen des Energieverbrauchs sowie fehlerhafte oder verzö¬gerte Lieferungen durch Subunternehmer aufgrund der in dieser Ziffer aufgeführten
Umstände. Tritt ein in dieser Ziffer aufgeführter Umstand vor Vertragsschluss ein, so berech¬tigt er nur insoweit zur Einstellung der Erfüllung der vertraglichen Pflichten, als seine Auswir¬kungen auf die Erfüllung des Vertrages bei Vertragsschluss noch nicht vorhersehbar waren.
13.2.
Die sich auf höhere Gewalt berufende Partei hat die andere Partei unverzüglich und schrift¬lich vom Eintritt und dem Ende eines solchen Umstandes in Kenntnis zu setzen.
13.3.
Ungeachtet aller in diesen allgemeinen Bedingungen festgelegten Auswirkungen hat jede Partei das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls die Einstellung der Erfüllung des Vertra¬ges nach Ziffer 13.1. länger als sechs Monate dauert.

14. Sonstiges
14.1.
Es gilt für alle mit sämtlichen Vertragspartnern abgeschlossenen Verträge ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2.
Diese AGB gelten ab Bekanntgabe und ersetzen alle bis dahin gültigen AGB.
14.3.
Der Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus einem mit dem Kunden / Käufer abge¬schlossenen Vertrag ist der Firmensitz der ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH.
14.4.
Es wird versichert, dass sämtliche zum Versand verwendeten Verpackungen über ein flächendeckendes Entsorgungssystem lizenziert und eine bundesweite Rücknahme und Verwertung dieser Verpackungen gewährleistet ist. Soweit eine Lizenzierung der verwendeten Verpackungen nicht vorliegt, wird die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH diese Verpackungen unentgeltlich zurücknehmen und für deren Entsorgung oder Wiederverwendung sorgen.
14.5.
Gerichtsstand für beide Teile ist, sofern sich der Streit auf ein Rechtsverhältnis nach diesen AGB bezieht, Berlin. Das zuständiges Gericht ist streitwertabhängig, entweder das Amtsgericht Berlin Tempelhof/Kreuzberg oder das Landgericht Berlin. Darüber hinaus ist die ZINNAER KLOSTERSPIRITUOSEN GMBH  berechtigt, auch am Sitz des Kunden / Käufers zu klagen.
14.6
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirk¬samkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, mit den in diesen AGB zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.

15. Datenschutzklausel
Soweit unternehmensbezogene Daten von dem Kunden / Käufer zur Verfügung gestellt werden, werden diese nur für die Bearbeitung der Bestellungen und für die technische Admi¬nistration verwandt. Die Daten des Kunden / Käufers werden nur an Dritte weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn der Kunde / Käufer zuvor die Einwilligung hierzu erteilt hat.

Der Kunde / Käufer hat das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Die Löschung der Daten erfolgt, wenn der Kunde / Käufer die Einwil¬ligung zur Speicherung widerruft, wenn die Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zweckes nicht mehr erforderlich ist oder wenn die Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig werden sollte.

Auf schriftliche Anfrage des Kunden / Käufers wird dieser über die über sein Unternehmen gespeicherten Daten informiert. Die personenbezogenen Daten werden durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so gespeichert, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E-Mail kann die vollständige Datensicher¬heit nicht gewährleistet werden. Gleichwohl erklären der Kunde / Käufer sein Einverständnis zu einer Kommunikation auch per E-Mail.



Stand der AGB:    13.08.2010

      

AEB

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufs- und Bestellbedingungen


der Zinnaer Kloster Spirituosen GmbH
Am Kloster 6 in 14913 Kloster Zinnar,

- nachfolgend Zinnaer Klosterspirituosen GmbH -



1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Einkaufs- und Bestellbedingungen der Zinnaer Klosterspirituosen GmbH gelten für alle abgeschlossenen Verträge über die Liefe-rung von Waren, sowie über die Bestellung von Dienstleistungen etc. zwischen der Zinnaer Klosterspirituosen GmbH und dem Vertragspartner. Die allgemeinen Ein-kaufs- und Bestellbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Dies gilt auch dann, wenn deren Einbeziehung nicht noch einmal ausdrücklich ver-einbart wurde. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners haben für die Zin-naer Klosterspirituosen GmbH keine Geltung, auch wenn diese den abweichenden Bedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widerspricht. Die nachstehen-den allgemeinen Einkaufs- und Bestellbedingungen gelten auch dann, wenn die Zin-naer Klosterspirituosen GmbH die Lieferung / Leistung des Vertragspartners in Kenntnis entgegenstehender bzw. abweichender Bedingungen vorbehaltlos annimmt, es sei denn, dass die Zinnaer Klosterspirituosen GmbH Bedingungen des Vertrags-partners ausdrücklich anerkennt.

1.2. Im Einzelfall zwischen den Parteien getroffene anders lautende Vereinbarungen gehen diesen allgemeinen  Einkaufs- und Bestellbedingungen vor. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Besteht zwischen der Zinnaer Klosterspirituosen GmbH und dem Vertragspart-ner eine Rahmenvereinbarung, gelten diese allgemeinen Einkaufs- und Bestellbe-dingungen auch für eine entsprechende Rahmenvereinbarung.


2. Angebots-/Vertragsschluss

2.1. Die Zinnaer Klosterspirituosen GmbH ist an das Angebot für den Abschluss ei-nes Vertrages mit dem Vertragspartner 2 Wochen lang gebunden. Der Vertragspart-ner ist verpflichtet, eine Bestellung der Zinnaer Klosterspirituosen GmbH innerhalb einer Frist von 2 Wochen durch schriftliche Erklärung anzunehmen.

2.2. Unterlagen der Zinnaer Klosterspirituosen GmbH, welche zur Bestellung gehö-ren, bleiben im Eigentum der Zinnaer Klosterspirituosen GmbH. Entsprechende Un-terlagen dürfen vom Vertragspartner nur bestimmungsgemäß verwendet werden und weder für eigene Zwecke des Vertragspartners benutzt werden, noch an Dritte unbe-rechtigt weiter gegeben werden.


3. Preise/Zahlungsbedingungen

3.1. Der von der Zinnaer Klosterspirituosen GmbH in der Bestellung ausgewiesene Preis ist verbindlich und gilt frei Haus, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Etwaig anfallende Verpackungskosten sind im ausgewiesenen Preis enthalten. Der angegebene Preis ist inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2. Die Zinnaer Klosterspirituosen GmbH zahlt, sofern keine abweichende schriftli-che Vereinbarung mit dem Vertragspartner vorliegt, innerhalb einer Frist von 2 Wo-chen, gerechnet ab Lieferung der Ware, bei Rechnungserhalt nebst 3 % Skonto, an-derenfalls innerhalb von 30 Tagen.


4. Lieferzeit/Lieferverzug

4.1. Die von der Zinnaer Klosterspirituosen GmbH in der Bestellung angegebenen Liefer- bzw. Leistungszeiten bzw. das angegebene Datum sind für den Vertragspart-ner bindend.

4.2. Sofern der Vertragspartner in Lieferverzug gerät, stehen der Zinnaer Klosterspiri-tuosen GmbH die gesetzlichen Ansprüche zu. Wahlweise ist die Zinnaer Klosterspiri-tuosen GmbH berechtigt, im Falle des Lieferverzuges einen pauschalierten Verzugs-schaden in Höhe von 10 % des Liefer- bzw. Leistungswertes zu verlangen. Der Ver-tragspartner hat das Recht nachzuweisen, dass in der Folge des Liefer- bzw. Leis-tungsverzuges kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.


5. Untersuchung der Ware

5.1. Die Zinnaer Klosterspirituosen GmbH verpflichtet sich, Ware ab Lieferung durch den Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist auf Qualitäts- oder Men-genabweichungen zu untersuchen. Eine Mängelrüge ist rechtzeitig erfolgt, soweit sie innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung der Ware durch den Vertragspartner von der Zinnaer Klosterspirituosen GmbH versandt wird und diese dem Vertragspartner anschließend zugeht. Bei Vorliegen verdeckter Mängel ist eine Mängelrüge rechtzei-tig erfolgt, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Entdeckung des Mangels von der Zinnaer Klosterspirituosen GmbH abgesandt wird und anschließend dem Ver-tragspartner zugeht. Der Vertragspartner verzichtet insoweit auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.

5.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Zinnaer Klosterspirituosen GmbH bezüg-lich zu liefernden Waren von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung von Patentrechten, Gebrauchsmustern, Urheber- oder sonstigen Rechten entstehen können. Die Freistellung umfasst auch die Prozesskosten sowie Schadensersatzleis-tungen.

5.3. Die Lieferung hat frei von Sach- und Rechtsmängeln zu erfolgen. Bei Vorliegen eines Mangels stehen der Zinnaer Klosterspirituosen GmbH die gesetzlichen Rechte und Ansprüche zu. Dies gilt auch für Schlechtleistungen des Vertragspartners bei der Erbringung von Dienstleistungen. Die Zinnaer Klosterspirituosen GmbH ist berechtigt, vom Vertragspartner nach ihrer Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu ver-langen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall die zum Zweck der verlangten Nach-erfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Das Recht darüber hinaus Scha-denersatz vom Vertragspartner zu verlangen, bleibt davon unberührt. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.


6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Soweit Eigentumsvorbehaltsrechte des Vertragspartners bestehen, geht das Ei-gentum an der Ware mit Bezahlung auf die Zinnaer Klosterspirituosen GmbH über.

6.2. Es gilt § 449 Abs. 2 BGB.


7. Produzentenhaftung

Der Vertragspartner stellt die Zinnaer Klosterspirituosen  GmbH von sämtlichen An-sprüchen frei, soweit diese auf Grund eines Mangels der Sache im Rahmen der Pro-duzentenhaftung in Anspruch genommen wird.


8. Erfüllungsort/Gerichtsstand/anwendbares Recht

8.1. Erfüllungsort für die Zahlung und die Lieferung ist, soweit zischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, der Geschäftssitz der Zinnaer Klosterspirituosen GmbH.

8.2. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der Zinnaer Klos-terspirituosen GmbH, soweit der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

8.3. Ausschließlich anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


9. Schlussbestimmungen

9.1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Es gilt anstelle der unwirk-samen Bestimmung das von den Parteien Gewollte, soweit dies der gesetzlichen Wertung nicht widerspricht. Die betreffende Bestimmung wird in diesem Fall nicht durch abweichende oder widersprechende Geschäftsbedingungen des Vertragspart-ners ersetzt.

9.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Zinnaer Klosterspirituosen GmbH.

9.3. Die Zinnaer Klosterspirituosen GmbH ist berechtigt, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsabschluss über den Käufer erhaltenen Daten über diesen unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern bzw. durch beauftragte Dritte bearbeiten bzw. speichern zu lassen.  Dies gilt auch hinsichtlich der Daten von Dritten, welche die Zinnaer Klosterspirituo-sen GmbH im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung vom Vertragspartner er-halten hat.

Stand: 06.10.2010

      

Mampe Group News

Aktion „Aus alt wird neu!“

Mampe Halb & Halb

Zu seinem 160. Geburtstag im Jahr 2012 bekommt der gute Mampe Halb&Halb eine anständige Renovierung verpasst.  Und bis die Arbeit fertig ist, haben wir den leckeren Feinbitter .....

Lesen Sie hier weiter...

Zett marketing + sales runs the Catwalk

Für die neusten Trends in Sachen Fashion 2012 hat Zett marketing + sales den Auftritt von Maybelline Jade auf der Mercedes-Benz Fashion Week Berlin am Brandenburger Tor erneut realisiert. 

Lesen Sie hier weiter...

Grillnicken auf See

B-Street GmbH

Am 30.09. und 01.10.2011 hieß es zum zweiten Mal wir "grillnicken".
Lesen Sie hier weiter...

Berlins erstes Grillnick mit Pfennigs Feinkost und BCidr von Berentzen!

Am 21.08.2011 findet das Kick Off des ersten Grillnicks der Welt statt. Kommt zum SEZ Gelände am Volkspark Friedrichshain und seid dabei!

Lesen Sie hier weiter...

Pfennigs Feinkost auf dem Berliner Hoffest 2011

Der regierende Bürgermeister Klaus Wowereit lud am 28.06.2011 auf den Platz vor dem Roten Rathaus. Berliner Unternehmen stellen sich mit Ihren Produkten, dem Lob und der Kritik, der oberen 10.000 von Berlin.
Und so auch das Berliner Traditionsunternehmen, Pfennigs Feinkost.
Lesen Sie hier weiter...

Drinks & Food Vertriebs-GmbH übernimmt Marken der Mampe Group

Die Drinks & Food Vertriebs-GmbH übernimmt rückwirkend  zum 01. Juli 2011 die hochwertigen Marken Zinnaer Klosterbruder, Romanza Amaretto und Bonifatius Kern von der Zinnaer Klosterspirituosen GmbH.

lesen Sie hier weiter...

DLG Gold für den Zinnaer Klosterbruder

Der „Zinnaer Klosterbruder“ Kräuterlikör gewinnt die Gold-Medaille der DLG.

Bitte lesen Sie hier weiter...

Tan-Sauermilch

purer Milchgenuss mit Reinheitsgebot

Zett marketing + sales startet für die ProBioTan GmbH eine Verkostungstour in Deutschland.

Das traditionelle Sauermilchgetränk wird nach einer 300 Jahre alten Rezeptur aus dem Kaukasus hergestellt. 

Bitte lesen Sie hier weiter...

Eine Marketing und Vertrieb Symbiose wird zur Mampe Group

Die Agentur Zett Operations AG nennt sich, wie angekündigt, in Mampe AG um und kommt somit ihrer avisierten One-Brand Strategie für 2011 einen Schritt näher.

Bitte lesen Sie weiter...